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Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2453
OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,2453)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,2453)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,2453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" und der Nullpreisangabe "in Position bereits enthalten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Nullpreis für eine Leistung/ein Produkt zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Rahmen der Bewertung eines Ausschreibeverfahrens wegen dem Nichtvorliegen der für das Angebot geforderten Erklärungen; Anforderungen an die in einer Ausschreibung geforderten Einheitspreisangaben zu einzelnen Leistungspositionen; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wahrheit und Vollständigkeit der Preisangabe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz fehlender Preisangaben kein Angebotsausschluss! (IBR 2005, 510)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 161 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 794
  • ZfBR 2005, 722
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die entsprechende Leistung beansprucht wird (BGH vom 18.5.2004 - X ZB 7/04 m.w.N. = VergabeR 2004, 473).

    In Fällen der Mischkalkulation wird für die betreffenden Positionen nicht der wahre Preis genannt, sondern in anderen Positionen gleichsam "versteckt" (EuGH vom 31.1.2005 - T 447/04; BGH vom 18.5.2004 - X ZB 7/04 = IBR 2004, 473).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - Verg 106/04

    Kriterien für Nebenangebote ausreichend bekanntgemacht!

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Ein ganz allgemein gehaltener Hinweis auf nationale Rechtsvorschriften, die eine gegenüber der ausgeschriebenen Leistung qualitativ gleichwertige Leistung fordern, genügt nicht (EuGH aaO; OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04; OLG Rostock vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04 = IBR 2005, 107).

    Erkennt ein Bieter an Hand der Verdingungsunterlagen, dass keine Mindestanforderungen für Nebenangebote festgelegt worden sind, muss er dies vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügen (OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04; VK Münster vom 10.2.2005 - VK 35/04).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Bei Bauaufträgen können Nebenangebote nur gewertet werden, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat, Art. 19 Abs. 2 BKR (EuGH vom 16.10.2003 = VergabeR 2004, 50; BayObLG vom 22.6.2004 - Verg 13/04 = VergabeR 2004, 654).
  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Nur dann, wenn eine Wettbewerbsrelevanz der geforderten Erklärungen oder Preise offensichtlich ausgeschlossen ist, das Fehlen einer Erklärung also unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen kann (BayObLG vom 27.7.2004 - Verg 14/04 = IBR 2004, 582; vom 15.9.2004 - Verg 26/03 = IBR 2004, 712), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln; es darf nicht von der Wertung ausgeschlossen werden.
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Nur dann, wenn eine Wettbewerbsrelevanz der geforderten Erklärungen oder Preise offensichtlich ausgeschlossen ist, das Fehlen einer Erklärung also unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen kann (BayObLG vom 27.7.2004 - Verg 14/04 = IBR 2004, 582; vom 15.9.2004 - Verg 26/03 = IBR 2004, 712), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln; es darf nicht von der Wertung ausgeschlossen werden.
  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Bei Bauaufträgen können Nebenangebote nur gewertet werden, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat, Art. 19 Abs. 2 BKR (EuGH vom 16.10.2003 = VergabeR 2004, 50; BayObLG vom 22.6.2004 - Verg 13/04 = VergabeR 2004, 654).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2005 - Verg 100/04

    Position mit 0,00 Euro: Ausschluss?

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Eine solche Preisangabe ist nicht von vornherein unzulässig, sondern nur dann, wenn die mit "Null" bepreiste Position in eine andere Position eingerechnet worden ist; nur dann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor (OLG Düsseldorf vom 8.2.2005 - Verg 100/04).
  • OLG Rostock, 24.11.2004 - 17 Verg 6/04

    Keine Nebenangebote ohne Mindestanforderungen!

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Ein ganz allgemein gehaltener Hinweis auf nationale Rechtsvorschriften, die eine gegenüber der ausgeschriebenen Leistung qualitativ gleichwertige Leistung fordern, genügt nicht (EuGH aaO; OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04; OLG Rostock vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04 = IBR 2005, 107).
  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    In Fällen der Mischkalkulation wird für die betreffenden Positionen nicht der wahre Preis genannt, sondern in anderen Positionen gleichsam "versteckt" (EuGH vom 31.1.2005 - T 447/04; BGH vom 18.5.2004 - X ZB 7/04 = IBR 2004, 473).
  • VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04

    Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!

    Auszug aus OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05
    Erkennt ein Bieter an Hand der Verdingungsunterlagen, dass keine Mindestanforderungen für Nebenangebote festgelegt worden sind, muss er dies vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügen (OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04; VK Münster vom 10.2.2005 - VK 35/04).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Ebenso genügt ein ganz allgemein gehaltener Hinweis auf nationale Rechtsvorschriften nicht (OLG München, VergabeR 2005, 794, 797; OLG Rostock, IBR 2005, 17).
  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

    Bei Bauaufträgen können Nebenangebote nur gewertet werden, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat, Art. 19 Abs. 2 BKR (EuGH vom 16.10.2003 = VergabeR 2004, 50; BayObLG vom 22.6.2004 = VergabeR 2004, 654; OLG München vom 5.7.2005 - Verg 9/05).

    Erkennt ein Bieter anhand der Verdingungsunterlagen, dass keine Mindestanforderungen festgelegt worden sind, muss er dies vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügen (OLG München vom 5.7.2005 - Verg 9/05; OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04).

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Dies ist zulässig, wenn die betreffende Position z.B. Teil eines einheitlichen Bauteils ist, so dass kein gesonderter Einheitspreis ausgewiesen werden kann, oder auch dann, wenn die betroffene Leistung tatsächlich kostenlos erfolgt (OLG München vom 5.7.2005 - Verg 9/05).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7629
OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,7629)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,7629)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,7629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren nur bei Ablehnung eines Nachprüfungsantrags! (IBR 2005, 1201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 622 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04

    Antragsbefugnis eines Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05
    a) Zwar steht auch einem Beigeladenen das Recht zu, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen (vgl. OLG Naumburg vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04; OLG Jena vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01; OLG Koblenz vom 29.8.2003 - 1 Verg 7/03), da er wie jeder andere Bieter ein Interesse daran haben kann, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, weil er selbst den Zuschlag auf sein Angebot erhalten will.

    Der Senat schließt sich somit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 12.7.2004 - Verg 39/04) an und nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Jena (Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/019) und Naumburg (Beschluss vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04).

  • OLG Koblenz, 29.08.2003 - 1 Verg 7/03

    Vergabeverfahren: Unbestimmter Wertungsbegriff im Nebenangebot als

    Auszug aus OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05
    a) Zwar steht auch einem Beigeladenen das Recht zu, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen (vgl. OLG Naumburg vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04; OLG Jena vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01; OLG Koblenz vom 29.8.2003 - 1 Verg 7/03), da er wie jeder andere Bieter ein Interesse daran haben kann, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, weil er selbst den Zuschlag auf sein Angebot erhalten will.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2004 - Verg 39/04

    Befugnis des Beigeladenen zur Stellung eines Eilantrages im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05
    Der Senat schließt sich somit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 12.7.2004 - Verg 39/04) an und nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Jena (Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/019) und Naumburg (Beschluss vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04).
  • OLG Jena, 30.10.2001 - 6 Verg 3/01

    Rechtsschutz, einstweiliger; Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05
    a) Zwar steht auch einem Beigeladenen das Recht zu, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen (vgl. OLG Naumburg vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04; OLG Jena vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01; OLG Koblenz vom 29.8.2003 - 1 Verg 7/03), da er wie jeder andere Bieter ein Interesse daran haben kann, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, weil er selbst den Zuschlag auf sein Angebot erhalten will.
  • OLG Naumburg, 07.03.2008 - 1 Verg 1/08

    Schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen

    Die Anordnung der Wiederholung der Wertung durch die Vergabekammer beinhaltet kein generelles Zuschlagsverbot i.S.v. § 118 Abs. 3 GWB, sondern macht einen Zuschlag lediglich von weiteren vorherigen Maßnahmen abgängig, die durchaus im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens geschaffen werden können (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2004, VII-Verg 39/04 - NZBau 2004, 520; OLG München, Beschluss v. 17. Mai 2005, Verg 9/05, OLG Celle, Beschluss v. 5. März 2007, 13 Verg 5/06 - VergabeR 2007, 554).

    Allerdings geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass einem Bieter ein entsprechendes Rechtsschutzinteresse im Hinblick auf § 118 Abs. 3 GWB fehle, wenn die Vergabekammer, wie hier, die Wiederholung der Wertung angeordnet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2004, VII-Verg 39/04 - NZBau 2004, 520; OLG München, Beschluss v. 17. Mai 2005, Verg 9/05, OLG Celle, Beschluss v. 5. März 2007, 13 Verg 5/06 - VergabeR 2007, 554; nachdenklicher: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9. März 2007, VII-Verg 5/07 - VergabeR 2007, 662).

  • OLG Celle, 10.04.2007 - 13 Verg 5/07

    Anspruch auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine

    § 118 Abs. 1 S. 3 GWB entsprechend anzuwenden, ist nicht veranlasst, weil der Zuschlag schon nach § 118 Abs. 3 GWB zu unterbleiben hat (OLG Düsseldorf v. 12. Juli 2004 VII - Verg 39/04; OLG München v. 17. Mai 2005 - Verg 9/05).
  • OLG München, 24.05.2006 - Verg 12/06

    Zulässigkeit des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei

    Die von der Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 11.05.2006 angeführten Gerichtsentscheidungen (BayObLG Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.07.2004 - 7 Verg 39/04; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05; OLG München Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05) betreffen nicht den vorliegenden Sachverhalt.
  • OLG Schleswig, 04.02.2022 - 54 Verg 9/21

    Anforderungen an die Rüge eines Bieters in einem Vergabeverfahren mit gefordertem

    Ein Rechtsschutzbedürfnis kann fehlen, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag nicht zurückgewiesen hat, sondern den Zuschlag verboten hat, ohne dabei den Rügen der Antragstellerin vollständig stattzugeben, weil dann kein Zuschlag zu erwarten ist (OLG München, Beschluss vom 17.05.2005, Verg 9/05, Rn. 9 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2004, VII Verg 39/04, Rn. 2 bei juris).
  • OLG München, 05.11.2007 - Verg 12/07

    Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots

    Selbst wenn die Antragsgegnerin jetzt einen Zuschlag erteilen würde, wäre dieser offensichtlich nach § 13 Abs. 6 VgV wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht nichtig (vgl. hierzu, allerdings für eine andere Fallkonstellation, OLG München vom 17.5.2005 ­ Verg 9/05).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - Verg 82/05

    Entfall des Zuschlagsverbots bei Erfüllung der Kammerentscheidung

    Damit hat die Vergabekammer implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, das gemäß § 118 Abs. 3 GWB solange fortdauerte, wie ihre Entscheidung nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet wurde, oder bis die Antragsgegnerin den nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen nachkam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001, VergabeR 2002, 63, 67; Senat NZBau 2001, 582, 583; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 118 Abs. 3 GWB, Rn. 1196; die Entsch. des BayObL vom 17.5.2005 - Verg 9/05 und des Senats vom 12.7.2004, NZBau 2004, 520 stehen dieser Betrachtung nicht entgegen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - VII-Verg 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22306
OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - VII-Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,22306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2005 - VII-Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,22306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2005 - VII-Verg 9/05 (https://dejure.org/2005,22306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Festsetzung einer Gebühr für ein Vergabenachprüfungsverfahren; Anforderungen an die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Vergabeverfahren

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung einer Zuständigkeitsübernahme: sind delegierende Zweckvereinbarungen vergabepflichtig?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 09.02.2005 - VK 1-120/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - Verg 9/05
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. Februar 2005, VK 1-120/04, aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

    Der Senat hat u.a. mit den Beschlüssen vom 24.5.2005 (VII-Verg 98/04) und vom 4.11.2005 (VII-Verg 9/05) entschieden, dass - sofern vor der Vergabekammer mündlich verhandelt worden ist - im Regelfall gegen die Festsetzung einer 2, 0-fachen Geschäftsgebühr nichts einzuwenden ist, d.h. die vom Rechtsanwalt in solchen Fällen gemäß § 14 Abs. 1 RVG getroffene Bestimmung nicht unbillig und daher verbindlich ist (vgl. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG).
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